Der Kirchenrat wird alle vier Jahre durch das katholische Volk der Kirchgemeinde gewählt und besteht aus sechs Mitgliedern. Monatlich findet eine Kirchenratsitzung statt und jährlich eine Kirchgemeindeversammlung.
Die Hauptaufgaben umfassen:
Die Verwaltungsrechnung muss jährlich der Landeskirche des Kantons Luzern vorgelegt werden und alle vier Jahre findet eine Inspektion durch den Synodalverwalter statt.






Pater Christian Lorenz
(von Amtes wegen im Rat)
Zuständig für Diakonie & Solidarität
E-Mail: ch.lorenz[at]pfarrei-ballwil.ch